Zwangsverwaltung von Immobilien in Krefeld

Ganzheitlich und wertsteigernd

Die Zwangsverwaltung ist ein Vollstreckungsverfahren in das unbeweg­liche Vermögen (Immobilien) des Schuldners, das den Vor­schriften der Zivil­prozess­ordnung unterliegt. Das Zwangs­verwaltungs­verfahren ist im Gesetz über die Zwangs­versteigerung und die Zwangs­verwaltung gesetz­lich geregelt. Zum un­beweg­lichen Vermögen gehören unter anderem bebaute und unbebaute Grund­stücke, Erb­bau­rechte und mit Sonder­eigentum verbundene Mit­eigen­tums­anteile. Bei der Zwangsverwaltung handelt sich neben der Zwangs­ver­steigerung um die einzige Einzel­zwangs­vollstreckungs­maßnahme, die auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens möglich ist.
Als lang­jährig erfahrene Immobilien­manager setzen wir uns in dem diffizilen Bereich der Zwangs­verwaltung ein, und haben es uns zur Aufgabe gemacht, not­leidende Immobilien mit Augenmaß und wohnungs­wirtschaft­lichem Sach­verstand bestmöglich zu verwalten.

Wenn wir vom zuständigen Amtsgericht berufen werden, gehört es unter anderem zu unseren Aufgaben, die Forderungen eines Gläubigers aus dem laufenden Betrieb einer Immobilie zu bedienen, im Falle eines Mehrfamilienhauses zum Beispiel durch Mieteinnahmen. Ferner kümmern wir uns, je nach Art der Immobilie bzw. des Grundstücks, darum, unvermietete Flächen zu vermieten, die Bewirtschaftung des Objekts zu sichern oder auch dafür zu sorgen, dass es in einen Zustand versetzt wird, in dem es wieder Erträge abwirft.

Neben der klassischen Zwangsverwaltung, die lediglich der Erhaltung des Objektes dient, betrachten wir das Objekt unter ganzheitlichen Gesichtspunkten und bilden somit die Grundlage für eine optimale Objektentwicklung sowie eine nachhaltige Wert- und Ertragssteigerung der Immobilie.


Sicherungsverwaltung beschlagnahmter und gepfändeter Gegenstände

Die Vermögensabschöpfung in der StPO wurde zum 01.07.2017 reformiert. Durch diese vereinfachten Regeln gelingt es der Justiz Vermögen einzuziehen, die durch Straftaten erlangt wurden.

Der Staatsanwaltschaft obliegt die Verwaltung von Gegenständen, die entweder beschlagnahmt oder auf Grund eines Vermögensarrestes gepfändet worden sind. Hierunter befinden sich unter anderem bebaute oder unbebaute Grundstücke, die ordnungsgemäß verwaltet werden wollen.


Sequesterverfahren: Sicherheit und Kostenkontrolle

Gläubiger nehmen in Zwangsversteigerungs­verfahren von leer­stehenden Immo­bilien eine ungünstige Rolle ein, und zwar dann, wenn der Schuldner seiner Ver­pflichtung einer ordnungs­gemäßen Verwaltung nicht mehr nachkommt oder wenn durch das Verhalten des Schuldners von einer Gefährdung auszugehen ist.

Eine Alternative zur Zwangs­verwaltung stellt das sogenannte Sequestra­tions­ver­fahren gem. § 25 ZVG dar. Auf Antrag des betrei­benden Gläubigers setzt das Voll­streckungs­gericht einen Ver­walter ein, dessen Um­fang der Befug­nisse im An­ordnungs­beschluss fest­gelegt werden.

Gerichtliche
Verwaltung

Das Instrument der gerichtlichen Ver­waltung dient dem Gläubiger, der im Ver­steigerungs­termin ein Bar­gebot zu erwarten hat, als Schutz- oder Sicherungs­maß­nahme gegen den Ersteher, und zwar so lange bis die Zahlung oder Hinter­legung des Ver­steigerungs­erlöses erfolgt ist. Damit soll verhindert werden, dass der Ersteher vorzeitig über das Grundstück, Erträge, usw., einen Nutzen ziehen kann. Auf Antrag eines Gläubigers kann noch im Ver­steigerungs­termin die gericht­liche Verwaltung gem. § 94 ZVG angeordnet werden.


Kontakt

Als erfahrene Immobilienmanager setzen wir uns im Rahmen der Zwangsverwaltung für Immobilien ein. Kontaktieren Sie uns!

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