Zwangsverwaltung von Immobilien in Krefeld
Ganzheitlich und wertsteigernd
Die Zwangsverwaltung ist ein Vollstreckungsverfahren in das unbewegliche Vermögen (Immobilien) des Schuldners, das den Vorschriften der Zivilprozessordnung unterliegt. Das Zwangsverwaltungsverfahren ist im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung gesetzlich geregelt. Zum unbeweglichen Vermögen gehören unter anderem bebaute und unbebaute Grundstücke, Erbbaurechte und mit Sondereigentum verbundene Miteigentumsanteile. Bei der Zwangsverwaltung handelt sich neben der Zwangsversteigerung um die einzige Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahme, die auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens möglich ist.
Als langjährig erfahrene Immobilienmanager setzen wir uns in dem diffizilen Bereich der Zwangsverwaltung ein, und haben es uns zur Aufgabe gemacht, notleidende Immobilien mit Augenmaß und wohnungswirtschaftlichem Sachverstand bestmöglich zu verwalten.
Wenn wir vom zuständigen Amtsgericht berufen werden, gehört es unter anderem zu unseren Aufgaben, die Forderungen eines Gläubigers aus dem laufenden Betrieb einer Immobilie zu bedienen, im Falle eines Mehrfamilienhauses zum Beispiel durch Mieteinnahmen. Ferner kümmern wir uns, je nach Art der Immobilie bzw. des Grundstücks, darum, unvermietete Flächen zu vermieten, die Bewirtschaftung des Objekts zu sichern oder auch dafür zu sorgen, dass es in einen Zustand versetzt wird, in dem es wieder Erträge abwirft.
Neben der klassischen Zwangsverwaltung, die lediglich der Erhaltung des Objektes dient, betrachten wir das Objekt unter ganzheitlichen Gesichtspunkten und bilden somit die Grundlage für eine optimale Objektentwicklung sowie eine nachhaltige Wert- und Ertragssteigerung der Immobilie.
Sicherungsverwaltung beschlagnahmter und gepfändeter Gegenstände
Die Vermögensabschöpfung in der StPO wurde zum 01.07.2017 reformiert. Durch diese vereinfachten Regeln gelingt es der Justiz Vermögen einzuziehen, die durch Straftaten erlangt wurden.
Der Staatsanwaltschaft obliegt die Verwaltung von Gegenständen, die entweder beschlagnahmt oder auf Grund eines Vermögensarrestes gepfändet worden sind. Hierunter befinden sich unter anderem bebaute oder unbebaute Grundstücke, die ordnungsgemäß verwaltet werden wollen.

Sequesterverfahren: Sicherheit und Kostenkontrolle
Gläubiger nehmen in Zwangsversteigerungsverfahren von leerstehenden Immobilien eine ungünstige Rolle ein, und zwar dann, wenn der Schuldner seiner Verpflichtung einer ordnungsgemäßen Verwaltung nicht mehr nachkommt oder wenn durch das Verhalten des Schuldners von einer Gefährdung auszugehen ist.
Eine Alternative zur Zwangsverwaltung stellt das sogenannte Sequestrationsverfahren gem. § 25 ZVG dar. Auf Antrag des betreibenden Gläubigers setzt das Vollstreckungsgericht einen Verwalter ein, dessen Umfang der Befugnisse im Anordnungsbeschluss festgelegt werden.
Gerichtliche
Verwaltung
Das Instrument der gerichtlichen Verwaltung dient dem Gläubiger, der im Versteigerungstermin ein Bargebot zu erwarten hat, als Schutz- oder Sicherungsmaßnahme gegen den Ersteher, und zwar so lange bis die Zahlung oder Hinterlegung des Versteigerungserlöses erfolgt ist. Damit soll verhindert werden, dass der Ersteher vorzeitig über das Grundstück, Erträge, usw., einen Nutzen ziehen kann. Auf Antrag eines Gläubigers kann noch im Versteigerungstermin die gerichtliche Verwaltung gem. § 94 ZVG angeordnet werden.
Kontakt
Als erfahrene Immobilienmanager setzen wir uns im Rahmen der Zwangsverwaltung für Immobilien ein. Kontaktieren Sie uns!